Hauskauf im Konkubinat.
Im Konkubinat lebende Paare sind nicht gleich gut sozial und juristisch geschützt, wie Ehepaare oder Paare in eingetragener Partnerschaft.
Beim gemeinsamen Hauskauf gilt es deshalb einige Dinge zu beachten, um sich zusätzlich abzusichern – hierzu eignet sich ein Konkubinatsvertrag.
Besonders wichtig für unverheiratete Paare ist eine gute Absicherung für den Todesfall.
Wer als Paar zusammenlebt ohne eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, lebt im Konkubinat. Regeln gibt es für diese Form des Zusammenlebens keine – allerdings haben Paare, die im Konkubinat leben nicht dieselben Rechte und denselben sozialen und juristischen Schutz wie in einer Ehe oder in der eingetragenen Partnerschaft.
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Was muss besonders berücksichtigt werden, beim Hauskauf im Konkubinat?
Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei einem Hauskauf?
Wer hat die Immobilie zu welchem Teil finanziert?
Wer bleibt im Haus bzw. in der Wohnung im Falle einer Trennung?
KONKUBINATSVERTRAG
Ein Konkubinatsvertrag ist für unverheiratete Paare empfehlenswert, um essentielle Fragen in Bezug auf den Hauskauf für den Fall einer allfälligen Trennung oder im Todesfall festzuhalten.
Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
TESTAMENT VORSORGEAUFTRAG
Wer im Konkubinat lebt, sollte sich zudem überlegen, was im Todesfall mit dem gemeinsamen Haus bzw. der gemeinsamen Wohnung passiert.
Was regelt ein Vorsorgeauftrag konkret? Und wozu dient die Patientenverfügung?
Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:
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HAUSKAUF IM KONKUBINAT
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HAUSKAUF IM KONKUBINAT
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