ERBRECHT - EINFACH UND TRANSPARENT.
Sie haben Fragen zum Erbrecht, Erbschaft, Erbteilung, Testament, Pflichtteil oder Konkubinat und Patchwork-Familie und wollen wissen, wie Sie z.B. ein Testament oder einen Vorsorgeauftrag erstellen oder wie das Erbe geteilt wird.
Professionelle Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt, die Ihnen sofort weiterhilft, So treffen Sie sicher die richtigen Entscheide.
Das revidierte Erbrecht wird für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 gelten. Bisherige Testamente und Erbverträge bleiben grundsätzlich gültig.
Muss man also etwas unternehmen, wenn man bereits ein Testament verfasst oder einen Erbvertrag abgeschlossen hat? Letztwillige Verfügungen (das Testament oder ein Erbvertrag) sollten alle paar Jahre überprüft werden.
Denn das Vermögen wie auch Beziehungen ändern sich.
Wegen der anstehenden Revision ist eine allfällige Anpassung jetzt besonders wichtig, insbesondere auch für Konkubinatspaare.
Falls Sie unsicher sind, überprüfen wir Ihren Letzten Willen.
ERBTEILUNG - PFLICHTTEIL
Sie wollen Ihren Partner - Ehefrau meist begünstigen. Wie wird das Erbe geteilt - Erbengemeinschaft.
Was müssen Sie unbedingt berücksichtigen.
TESTAMENT - ERBVERTRAG
Sie wollen ein eigenhändiges Testament schreiben. Erbrecht ohne Testament - Was gilt?
Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
KONKUBINAT PATCHWORK-FAMILIE
Wer erbt was? Wie kann ich meine Partnerin im Konkubinat bestmöglich begünstigen?
Erbrecht der Kinder in der Patwork-Familie.
Der Pflichtteil im Erbrecht der Schweiz stellt sicher, dass gewissen Erben ein Anteil am Nachlass nicht entzogen werden kann. Welche Erben sind mit einem Pflichtteil geschützt sind und über welchen Spielraum verfügen Erblasser bei der Nachlassplanung?
Der Pflichtteil ist ein Anteil des gesetzlichen Erbteils. Er sichert gewissen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Im Schweizer Erbrecht steht dieser Schutz folgenden Erben zu: Nachkommen wie Kindern, Enkeln und Urenkeln sowie Ehepartnern oder eingetragenen Partnern.
So viel beträgt der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht:
Der Pflichtteil im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) beträgt bei:
Das Pflichtteilsrecht der Eltern ist in der Erbrechtsrevision aufgehoben worden. Bis Ende 2022 betrug der Pflichtteil der Eltern die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Unter dem neuen Erbrecht erben Eltern somit nur noch gemäss der gesetzlichen Erbfolge. Also, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine Nachkommen hat und die freie Quote nicht anderweitig mit einem Testament oder einem Erbvertrag geregelt wurde.
Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:
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