Missbräuchliche Kündigung

WANN IST EINE KÜNDIGUNG MISSBRÄUCHLICH?

Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt?

Wir prüfen für Sie, ob allenfalls eine missbräuchliche Kündigung vorliegt!

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Die Spezialisten unserer Online Rechtsauskunft prüfen sofort, ob eine missbräuchlichen Kündigung vorliegt und wie Sie vorgehen müssen.

Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer missbräuchlichen Kündigung sind:


  • das Arbeitsverhältnis muss ordentlich gekündigt worden sein.
  • das Vorliegen eines Missbrauchtatbestandes.

Handeln Sie sofort!

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Senden Sie uns die relevanten Unterlagen (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag) und erklären Sie uns, warum man Ihnen gekündigt hat:

 
 
 
 
 

Im Arbeitsrecht (Art. 336 OR) wird bestimmt, wann eine Kündigung durch den Arbeitgeber missbräuchlich ist. Erfolgt eine Kündigung aus den folgenden Gründen:

  • Kündigung wegen persönlichen Eigenschaften
  • Kündigung wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechtes
  • Kündigung zur Vereitelung der Entstehung von Ansprüchen Kündigung
  • weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden
  • Kündigung wegen Leistung von Militär-, Schutz- oder Zivildienst.
  • Rachekündigung
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Wann können Sie eine Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung verlangen?


Wer missbräuchlich gekündigt worden ist und dieses Verhalten nicht akzeptieren will, muss


  • längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • eine schriftliche Einsprache dem Arbeitgeber zustellen.


Die Einsprache muss nicht begründet werden.


Nicht einmal ein Missbrauchstatbestand muss genannt werden.



Klage


Kann keine Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielt werden, muss die gekündigte Partei


  • innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Verwirkungsfrist) Klage gegen die kündigende Partei beim zuständigen (Arbeits-)Gericht einreichen.


Falls keine Einsprache erhoben wird oder keine Klage eingereicht wird, ist die Klagemöglichkeit verwirkt.


Diese Aufstellung enthält allgemeine Grundsätze. In Einzelfällen kann Abweichendes gelten. Die individuelle Beratung durch eine Fachperson ist dann unerlässlich.

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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


Alle an der Online Rechtsberatung Schweiz beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.


Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG