Missbräuchliche Kündigung

WANN IST EINE KÜNDIGUNG MISSBRÄUCHLICH?

Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt?

Wir prüfen für Sie, ob allenfalls eine missbräuchliche Kündigung vorliegt!

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Die Spezialisten unserer Online Rechtsauskunft prüfen sofort, ob eine missbräuchlichen Kündigung vorliegt und wie Sie vorgehen müssen.

Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer missbräuchlichen Kündigung sind:


  • das Arbeitsverhältnis muss ordentlich gekündigt worden sein.
  • das Vorliegen eines Missbrauchtatbestandes.

Handeln Sie sofort!

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Senden Sie uns die relevanten Unterlagen (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag) und erklären Sie uns, warum man Ihnen gekündigt hat:

 
 
 
 
 

Aktueller Gerichtsentscheid zur missbräuchlichen Kündigung.
Missbraäuchliche Kündigung eines älteren Mitarbeiters.


Das Bezirksgericht Muri AG hat einem älteren Angestellten, der ein Jahr vor seiner Pensionierung entlassen wurde, eine Entschädigung von 26'500 Franken zugesprochen. Der Mann war als Rohstoffeinkäufer tätig und arbeitete 25 Jahre für die Firma. Das Gericht bestätigte zwar, dass es sachliche Gründe für die Kündigung gab und der Mann nicht aufgrund seines Alters entlassen wurde. Dennoch entschied das Gericht zugunsten des Klägers, da der Arbeitgeber eine erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber älteren Angestellten habe und die Konsequenzen bei ausbleibender Leistungsverbesserung nicht klar aufgezeigt wurden.

 

Ein früherer Vorgesetzter des Klägers gab an, dass dieser schwer zu lenken gewesen sei, sich der Digitalisierung verweigert und Fehler beim Einkauf gemacht habe. Der Angestellte wies diese Vorwürfe zurück. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arbeitgeber schonender hätte vorgehen müssen.

 

Erhöhte Fürsorgepflicht bei älteren Angestellten

Im Gesetz gibt es einen Katalog, der definiert, wann eine Kündigung missbräuchlich ist. Dies kann der Fall sein, wenn jemandem allein wegen seines Alters gekündigt wird, insbesondere kurz vor der Pensionierung und nach vielen Dienstjahren. Eine Kündigung ist jedoch nicht missbräuchlich, wenn Angestellte ihre Leistung nicht mehr erbringen. Grundsätzlich gilt die Kündigungsfreiheit, was bedeutet, dass auch ältere Angestellte entlassen werden dürfen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich um ein noch nicht rechtskräftiges Urteil handelt. Die Parteien haben die Möglichkeit, ein schriftlich begründetes Urteil zu verlangen und anschliessend Berufung einzulegen.

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Im Arbeitsrecht (Art. 336 OR) wird bestimmt, wann eine Kündigung durch den Arbeitgeber missbräuchlich ist. Erfolgt eine Kündigung aus den folgenden Gründen:

  • Kündigung wegen persönlichen Eigenschaften
  • Kündigung wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechtes
  • Kündigung zur Vereitelung der Entstehung von Ansprüchen Kündigung
  • weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden
  • Kündigung wegen Leistung von Militär-, Schutz- oder Zivildienst.
  • Rachekündigung
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Wann können Sie eine Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung verlangen?


Wer missbräuchlich gekündigt worden ist und dieses Verhalten nicht akzeptieren will, muss


  • längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • eine schriftliche Einsprache dem Arbeitgeber zustellen.


Die Einsprache muss nicht begründet werden.


Nicht einmal ein Missbrauchstatbestand muss genannt werden.



Klage


Kann keine Einigung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielt werden, muss die gekündigte Partei


  • innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Verwirkungsfrist) Klage gegen die kündigende Partei beim zuständigen (Arbeits-)Gericht einreichen.


Falls keine Einsprache erhoben wird oder keine Klage eingereicht wird, ist die Klagemöglichkeit verwirkt.


Diese Aufstellung enthält allgemeine Grundsätze. In Einzelfällen kann Abweichendes gelten. Die individuelle Beratung durch eine Fachperson ist dann unerlässlich.

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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


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Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG