Testament Erbrecht

Testament selber schreiben – und sicher sein, dass es gilt

Verfasst von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt (SAV) · Stand: Oktober 2026

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer was erhält – und ersparen Ihren Angehörigen später Unsicherheit und Streit. In der Schweiz dürfen Sie Ihr Testament selbst von Hand schreiben.

Damit Ihr Testament gültig ist, braucht es nur drei Dinge

  1. Es ist vollständig von Hand geschrieben.
  2. Es enthält das Datum: Tag, Monat und Jahr.
  3. Es trägt Ihre Unterschrift.

So verlangt es Art. 505 ZGB. Empfehlenswert sind zudem der Ort sowie Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsdatum.

Was Sie im Testament regeln können

Erben bestimmen

Sie legen fest, wer erbt – auch Personen ausserhalb der Familie, Vereine oder Stiftungen. Die Pflichtteile Ihrer nächsten Angehörigen müssen Sie dabei beachten.

Bestimmte Dinge zuweisen

Sie können festlegen, wer zum Beispiel das Haus, die Wohnung oder ein Familienstück erhält. Ist dieser Gegenstand mehr wert als der Erbteil, muss die Person die anderen Erben auszahlen.

Ein Vermächtnis aussetzen

Sie können einer Person einen Geldbetrag, einen Gegenstand oder ein Wohnrecht vermachen, ohne dass sie Erbin oder Erbe wird.

Den Ehepartner absichern

Mit der Nutzniessung kann Ihr Ehepartner zum Beispiel weiter im gemeinsamen Haus wohnen, auch wenn es den Kindern gehört.

Einen Willensvollstrecker einsetzen

Eine Vertrauensperson kümmert sich nach Ihrem Tod um alles Administrative und sorgt dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Das entlastet die Familie und beugt Streit vor.

Jemanden enterben

Das ist nur in seltenen Fällen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber Ihnen oder Ihrer Familie. Hier ist eine rechtliche Abklärung besonders wichtig.

Was ist der Pflichtteil?

Ihre Kinder und Ihr Ehepartner bzw. Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, den Pflichtteil. Seit 2023 ist der Pflichtteil der Kinder kleiner als früher, und Eltern haben keinen mehr. Über den Rest – die sogenannte freie Quote – können Sie frei verfügen.

Ihre SituationPflichtteileDarüber verfügen Sie frei
Verheiratet, mit KindernEhepartner ¼, Kinder zusammen ¼die Hälfte
Nicht verheiratet, mit KindernKinder zusammen ½die Hälfte
Verheiratet, ohne KinderEhepartner je nach Familie ⅜ oder ½mindestens die Hälfte
Nicht verheiratet, ohne Kinderkeinealles

Vereinfachte Übersicht nach geltendem Recht (seit 1. Januar 2023). Ein Testament, das vor 2023 geschrieben wurde, lohnt sich deshalb oft nochmals anzuschauen.

Diese Fehler kommen am häufigsten vor

  • Teile des Testaments sind am Computer geschrieben.
  • Das Datum fehlt oder ist unvollständig.
  • Die Unterschrift fehlt.
  • Die Pflichtteile wurden nicht beachtet.
  • Die Formulierungen sind unklar oder mehrere Testamente widersprechen sich.

Solche Fehler fallen oft erst auf, wenn es zu spät ist – und führen dann zu Streit unter den Erben. Eine Prüfung vorher schafft Sicherheit.

So helfen wir Ihnen

Ersteinschätzung

CHF 165.–
  • kurze Beurteilung Ihrer Situation
  • Antwort innert 24 Stunden
  • persönlich durch einen Rechtsanwalt
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Testament prüfen oder erstellen

ab CHF 195.–
  • Prüfung Ihres bestehenden Testaments
  • oder eine persönliche Vorlage zum Abschreiben
  • Pflichtteile und Wünsche berücksichtigt
Testament prüfen lassen

Lieber zuerst persönlich sprechen? Rufen Sie an (0900 000 911, CHF 3.80/Min.) oder buchen Sie einen Rückruf zum Fixpreis.

Wer Sie berät

«Ein Testament ist etwas sehr Persönliches. Ich nehme mir Zeit, Ihre Wünsche zu verstehen – und sorge dafür, dass sie später auch so umgesetzt werden.»

Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Mitglied SAV, Oberbüren SG
Alle Beratungen erfolgen persönlich und unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.

Häufige Fragen zum Testament

Muss ein Testament von Hand geschrieben sein?

Ja, wenn Sie es selbst verfassen. Das ganze Testament muss von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Alternativ können Sie ein öffentliches Testament bei einer Urkundsperson errichten, mit zwei Zeugen.

Brauche ich dafür einen Notar?

Nein. Ein handschriftliches Testament ist ohne Notar gültig. Eine anwaltliche Prüfung stellt sicher, dass es formell korrekt ist und Ihre Wünsche klar ausdrückt.

Wo bewahre ich mein Testament auf?

An einem sicheren Ort, den Ihre Angehörigen kennen. Sie können es auch bei der Hinterlegungsstelle Ihres Kantons oder bei einer Vertrauensperson aufbewahren lassen, damit es sicher gefunden wird.

Kann ich mein Testament später ändern?

Ja, jederzeit. Sie können es ergänzen, neu schreiben oder vernichten. Wichtig ist, dass klar bleibt, welche Fassung gilt.

Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte erben nach festen Anteilen. Gibt es keine gesetzlichen Erben, geht der Nachlass an das Gemeinwesen (Kanton bzw. Gemeinde).

Erbt mein Lebenspartner, wenn wir nicht verheiratet sind?

Nein, nicht automatisch. Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Sie können Ihren Partner aber im Testament begünstigen, im Rahmen der freien Quote. Je nach Kanton fallen dabei Erbschaftssteuern an.

Sollte ich ein älteres Testament überprüfen lassen?

Ja, besonders wenn es vor 2023 geschrieben wurde oder sich Ihre Familie oder Ihr Vermögen verändert hat. Seit 2023 gelten kleinere Pflichtteile, und Sie können heute oft mehr frei verteilen als früher.

Ihre Anfrage zum Testament

Laden Sie Ihr bestehendes Testament hoch oder beschreiben Sie kurz, was Sie regeln möchten. Sie erhalten vorab eine Offerte – ohne Verpflichtung.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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