Konkurrenzverbot

Konkurrenzverbot - Das müssen Sie beachten.

Das Thema Konkurrenzverbot wirft oft viele Fragen auf: Ist Ihr Konkurrenzverbot rechtlich gültig vereinbart? Gibt es Möglichkeiten, ein bestehendes Wettbewerbsverbot zu umgehen oder anzufechten?

Bei uns finden Sie Antworten auf Ihre dringendsten Fragen.

Senden Sie uns einfach den Teil Ihres Vertrages, der das Konkurrenzverbot enthält. Unser Expertenteam wird Ihnen umgehend eine erste Einschätzung geben und Sie über Ihre Rechte und mögliche Vorgehensweisen aufklären.

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KONKURRENZVERBOT
WETTBEWERBSVERBOT

Wichtige Punkte, die Sie beim Konkurrenzverbot beachten müssen:

  • Online-Rechtsauskunft: Nutzen Sie unseren schnellen und unkomplizierten Service, um Klarheit über Ihre Situation zu erhalten.

  • Individuelle Betrachtung: Jedes Konkurrenzverbot ist unterschiedlich. Wir helfen Ihnen, die spezifischen Bedingungen Ihres Vertrags zu verstehen.

  • Strategien zur Anfechtung: Entdecken Sie mögliche Wege, wie Sie gegen ein unangemessenes Konkurrenzverbot vorgehen können.


Nutzen Sie unser Fachwissen zu Ihrem Vorteil und sichern Sie sich die bestmögliche Position gegenüber dem Wettbewerbsverbot.

 
 
 
 
 

Vorsicht
Arbeitnehmer unterschreiben häufig ein Konkurrenzverbot leichtfertig und erkennen erst bei einem späteren Stellenwechsel dessen Tragweite. Kann ein Konkurrenzverbot später trotzdem noch wegfallen? Können Sie es nachträglich einschränken oder die Konventionalstrafe herabsetzen lassen?

An den Job gefesselt?
Das Verbot, sein Wissen und seine Erfahrung nach eigenem Gutdünken auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten, schränkt die beruflichen Möglichkeiten von Arbeitnehmenden enorm ein. Je nach Branche und Qualifikation kommt dies fast einem Berufsverbot gleich. Wer dennoch kündigt, dem bleibt oft nur die Möglichkeit, beruflich umzusatteln.

Senden Sie uns Ihre Fragen zum Konkurrenzverbot:

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Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen.- Link zur telefonischen Rechtsauskunft.

Weitergehende Infos zum Konkurrenzverbot

Achtung:
Das Konkurrenzverbot muss immer schriftlich vereinbart worden sein. Es muss vom Arbeitnehmer handschriftlich unterzeichnet sein, z.B im Arbeitsvertrag enthalten sein. Lediglich ein Verweis auf ein Mitarbeiterhandbuch reicht nicht.


Grenzen des Konkurrenzverbots

Das Konkurrenzverbot darf nicht weiter reichen als der effektive Geschäftsradius des Arbeitgebers, in den der Arbeitnehmer Einblick erhielt.

Es muss daher in dreifacher Hinsicht beschränkt werden:

  • geografische Begrenzung (je spezialisierter desto grösser der Radius)
  • inhaltliche Begrenzung (je spezialisierter desto enger die zu meidende Tätigkeit)
  • zeitliche Begrenzung (max. 3 Jahre; nur in besonderen Fällen mehr)

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Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.


Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.


Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-anwalt.ch)