Das Thema Konkurrenzverbot wirft oft viele Fragen auf: Ist Ihr Konkurrenzverbot rechtlich gültig vereinbart? Gibt es Möglichkeiten, ein bestehendes Wettbewerbsverbot zu umgehen oder anzufechten?
Bei uns finden Sie Antworten auf Ihre dringendsten Fragen.
Senden Sie uns einfach den Teil Ihres Vertrages, der das Konkurrenzverbot enthält. Unser Expertenteam wird Ihnen umgehend eine erste Einschätzung geben und Sie über Ihre Rechte und mögliche Vorgehensweisen aufklären.
Wichtige Punkte, die Sie beim Konkurrenzverbot beachten müssen:
Nutzen Sie unser Fachwissen zu Ihrem Vorteil und sichern Sie sich die bestmögliche Position gegenüber dem Wettbewerbsverbot.
Senden Sie uns Ihren Arbeitsvertrag mit der Konkurrenzklausel und wir beraten Sie sofort.
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Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen.- Link zur telefonischen Rechtsauskunft.
Achtung:
Das Konkurrenzverbot muss immer schriftlich vereinbart worden sein. Es muss vom Arbeitnehmer handschriftlich unterzeichnet sein, z.B im Arbeitsvertrag enthalten sein. Lediglich ein Verweis auf ein Mitarbeiterhandbuch reicht nicht.
Grenzen des Konkurrenzverbots
Das Konkurrenzverbot darf nicht weiter reichen als der effektive Geschäftsradius des Arbeitgebers, in den der Arbeitnehmer Einblick erhielt.
Es muss daher in dreifacher Hinsicht beschränkt werden:
Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.
Alle an der Online Rechtsauskunft beteiligten Personen unterstehen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis.
Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG (www.ag-anwalt.ch)
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