Aufhebungsvertrag

AUFHEBUNG
ARBEITSVERTRAG

Ihr Chef verlangt von Ihnen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die Sie möglicherweise nicht verstehen oder mit der Sie nicht einverstanden sind?

Ihr Recht, informiert zu entscheiden.


Bei rechtsanwalt24.ch verstehen wir, wie stressig und verwirrend diese Situation sein kann. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht allein sind.

Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen für Ihr berufliches und persönliches Leben haben. Bevor Sie eine solche Vereinbarung unterschreiben, ist es entscheidend, dass Sie über Ihre Rechte und Optionen vollständig informiert sind.

Muss ich die Auflösungsvereinbarung unterschreiben?


Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Ein solcher Vertrag ist eine beidseitige Vereinbarung, und ohne Ihre Zustimmung kann Ihr Arbeitsverhältnis nicht einseitig aufgelöst werden. Es gibt wichtige Überlegungen und mögliche Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten, wie z.B. den Verlust von Ansprüchen auf Arbeitslosenunterstützung oder mögliche negative Auswirkungen auf zukünftige Arbeitsmöglichkeiten.

Expertenrat ist entscheidend


Unsere erfahrenen Anwälte bei rechtsanwalt24.ch bieten Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Wir helfen Ihnen zu verstehen:

- Die spezifischen Bedingungen Ihres Aufhebungsvertrags
- Die potenziellen rechtlichen und finanziellen Folgen der Unterzeichnung
- Ihre Rechte und Pflichten gemäß dem Schweizer Arbeitsrecht
- Alternative Lösungen, die Ihren Interessen besser dienen könnten.

Überlegungsfrist


Wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorgelegt wird, muss dem Arbeitnehmer nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine genügend lange Überlegungsfrist zugestanden werden. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer bei der Unterzeichnung nicht unter Druck gesetzt oder überrumpelt werden darf. Unseres Erachtens müsste eine Frist von zwei bis fünf Tagen genügen.

Hotline für Rechtsberatung
Aufhebungsvertrag - Kündigung

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Aufhebungsvereinbarung - Alternative zur Kündigung?


Mit der Aufhebungsvereinbarung können die Arbeitnehmerin und die Arbeitgeberin den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung oder auf einen später vereinbarten Zeitpunkt einvernehmlich beenden.

Der Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag wird im Berufsalltag häufig angewendet. Die vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften, die für Kündigungen gelten, müssen nicht eingehalten werden. Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung in rechtlicher Hinsicht.

Allerdings darf ein solcher Vertrag nicht dazu dienen, zwingendes Recht zu umgehen. Zudem kann der Arbeitnehmer auch nicht auf Forderungen aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder eines GAV verzichten (Art. 341 OR).

Vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird eine Beratung durch eine Fachperson (Anwalt, Arbeitsgericht, Rechtsauskunftsstelle) empfohlen.

Senden Sie uns Ihre Anfrage zur Aufhebungsvereinbarung. Oder senden Sie Ihren Vertragsentwurf an info@rechtsanwalt24.ch

 
 
 
 
 

Diese Art von Rechtsauskunft ist selbstverständlich nicht für alle Anfragen geeignet, weshalb wir uns vorbehalten, Sie auf eine persönliche Besprechung zu verweisen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Anfrage für die Online Rechtsauskunft geeignet ist, rufen Sie uns an (Telefonische Rechtsauskunft) oder senden Sie uns eine Mail.

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Die Online Rechtsauskunft ist eine Beratungsdienstleistung von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, Neudorf 8, in 9245 Oberbüren SG.