Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag erhalten? Was Sie jetzt wissen müssen.

Verfasst von Rechtsanwalt Andreas Gantenbein · zugelassener Schweizer Rechtsanwalt · Mitglied SAV · aktualisiert: Oktober 2026

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt – vielleicht mit der Bitte, bis Ende Woche zu unterschreiben. Bevor Sie das tun, sollten Sie drei Dinge wissen:

  • Sie müssen nicht unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag gilt nur, wenn beide Seiten zustimmen.
  • Sie dürfen sich Zeit nehmen. Lassen Sie sich nicht drängen – auch nicht von einer kurzen Frist.
  • Es kann Sie Arbeitslosengeld kosten. Die Arbeitslosenkasse kann eine Sperrfrist von bis zu 60 Einstelltagen verfügen, wenn sie die Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet wertet.

Ob der Vertrag für Sie fair ist, lässt sich meist in einem kurzen Gespräch klären.

Was ist ein Aufhebungsvertrag – und was bedeutet er für Sie?

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvereinbarung) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne Kündigung beendet. Anders als bei einer Kündigung müssen beide Seiten zustimmen.

Das klingt neutral – ist es aber oft nicht: Meist kommt der Vorschlag vom Arbeitgeber, und der Vertrag ist so formuliert, dass er vor allem dessen Interessen schützt – oft mit kurzer Bedenkzeit und ohne Hinweis auf die Folgen für Abfindung, Arbeitslosengeld oder Ihre Rechte.

Typische Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird:

  • Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis schnell beenden, ohne Kündigungsfristen einzuhalten
  • Es gibt ein Disziplinarverfahren oder Leistungsprobleme
  • Es droht eine betriebliche Umstrukturierung
  • Der Arbeitgeber will eine Abfindung anbieten – und dafür Ihre Unterschrift

Die grösste Gefahr: die ALV-Sperrfrist

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine ALV-Sperrfrist von bis zu 60 Tagen, in denen keine Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wird – denn die Arbeitslosenkasse wertet das in vielen Fällen als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Das ist das Thema, das die meisten Betroffenen nicht kennen – und das am teuersten werden kann.

Wichtig: Bei einem Monatsgehalt von CHF 7'000 bedeutet eine 60-tägige Sperrfrist einen Verlust von rund CHF 13'500–15'500 an Arbeitslosenentschädigung. Das steht in keinem Verhältnis zu einer allfälligen Abfindung – wenn diese nicht entsprechend höher ausfällt.

Eine Sperrfrist kann vermieden oder reduziert werden, wenn:

  • Der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers zustande kam
  • Sie bei Ablehnung mit einer Kündigung rechnen mussten
  • Sachliche Gründe für die Auflösung vorlagen (z.B. Betriebsschliessung)

Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, lässt sich rasch klären – telefonisch oder schriftlich.

Sperrfrist erhalten und RAV-Entscheid anfechten?
Wenn das RAV trotzdem eine Sperrfrist verhängt, haben Sie das Recht, dagegen Einsprache zu erheben. Erfahren Sie mehr: RAV-Einsprache – so gehen Sie vor →

Müssen Sie unterschreiben?

Nein. Ohne Ihre Zustimmung kommt kein Aufhebungsvertrag zustande.

Was der Arbeitgeber stattdessen tun kann: kündigen. Aber dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz bei Krankheit oder Schwangerschaft, und Ihr Recht, die Kündigung anzufechten.

In manchen Situationen ist ein Aufhebungsvertrag tatsächlich die bessere Lösung für beide Seiten – wenn die Bedingungen stimmen. In anderen ist es ein Fehler, zu unterschreiben. Den Unterschied erkennen Sie nur, wenn Sie die Konsequenzen kennen.

Sind Sie 55 oder älter?
Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit geniessen in der Schweiz einen besonderen Schutz – auch beim Aufhebungsvertrag. Lesen Sie mehr: Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer →

Bedenkzeit – Sie müssen nicht sofort entscheiden

Eine feste gesetzliche Überlegungsfrist gibt es nicht. Die Gerichte verlangen aber, dass Sie genug Zeit hatten, den Vertrag zu prüfen. Wurden Sie überrumpelt, kann der Aufhebungsvertrag ungültig sein. Bestehen Sie deshalb auf einigen Tagen Bedenkzeit.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen durch:

  • „Wir brauchen Ihre Antwort bis morgen"
  • „Das ist unser letztes Angebot"
  • „Wenn Sie nicht unterschreiben, müssen wir kündigen"

Solche Aussagen sind oft taktische Druckmittel. Nutzen Sie die Zeit – und lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie entscheiden.

Was wir in Ihrem Aufhebungsvertrag prüfen

Ein fairer Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte klar regeln:

PunktWas zu prüfen ist
BeendigungsdatumEinhaltung der Kündigungsfristen oder Abgeltung
AbfindungHöhe, Fälligkeit, steuerliche Behandlung
ALV-SituationFormulierung zur Vermeidung der Sperrfrist
FreistellungLohnfortzahlung, Ferienbezug, Überstunden
ArbeitszeugnisQualifikation, Formulierung, Ausstellungsdatum
KonkurrenzverbotGültigkeit, Dauer, geografische Reichweite
Vollständige AbgeltungVerzicht auf weitere Ansprüche – was ist damit gemeint?
Enthält Ihr Aufhebungsvertrag eine Freistellung? Prüfen Sie, wie Ferien, Überstunden und ein neuer Lohn geregelt sind. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kündigung mit Freistellung.

Beispiel aus der Praxis

Ein 54-jähriger Mitarbeiter mit 18 Dienstjahren erhält einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von CHF 15'000. Er unterschreibt – froh, „wenigstens etwas" zu bekommen.

Was er nicht wusste:

  • Er hatte Anspruch auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten – entspricht CHF 21'000 Lohn
  • Die ALV verhängte eine Sperrfrist von 45 Tagen – Verlust von rund CHF 10'000
  • Das Konkurrenzverbot im Vertrag war zu weit gefasst und hätte verhandelt werden können

Eine kurze Prüfung vorher hätte die Situation grundlegend verändert.

Rechtsanwalt Andreas Gantenbein

„Ich sehe regelmässig Aufhebungsverträge, die auf den ersten Blick fair wirken – aber beim näheren Hinsehen Klauseln enthalten, auf die ein Arbeitnehmer nie hätte verzichten müssen. Oft reicht ein kurzes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage, um zu erkennen, was verhandelbar ist und was nicht."

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag Schweiz

„Verliere ich meinen Job auf jeden Fall, egal ob ich unterschreibe oder nicht?"

Nicht zwingend. Manchmal ist der Aufhebungsvertrag ein erster Schritt – keine unausweichliche Konsequenz. Es lohnt sich zu verstehen, was der Arbeitgeber wirklich will, bevor man entscheidet.

„Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?"

Der Arbeitgeber kann kündigen – mit den üblichen Kündigungsfristen und dem gesetzlichen Kündigungsschutz. In manchen Situationen ist das für Sie günstiger als der Aufhebungsvertrag.

„Kann ich den Vertrag noch verhandeln?"

In den meisten Fällen: ja. Abfindungshöhe, Freistellung, Arbeitszeugnis und die Formulierung zur ALV-Sperrfrist sind oft verhandelbar – wenn man weiss, wie.

„Wie lange habe ich Zeit?"

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, aber Sie dürfen sich genügend Zeit nehmen. Wer überrumpelt wurde, kann sich unter Umständen später auf die Ungültigkeit des Vertrags berufen. Bestehen Sie auf einigen Tagen Bedenkzeit – und nutzen Sie sie für eine professionelle Einschätzung.

„Wie kann ich meine Anfrage stellen?"

Sie können uns anrufen (0900 000 911, CHF 3.80/Min.), einen Rückruf zum Fixpreis buchen (CHF 65.– für 15 Minuten) oder Ihre Fragen und den Vertrag schriftlich über unser Online-Formular einreichen. Bei der schriftlichen Anfrage können Sie den Vertrag direkt hochladen – wir melden uns in der Regel noch am gleichen Tag.

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