Verfasst von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt | SAV-Mitglied | Zuletzt aktualisiert: April 2026
Sie haben heute Ihre Entlassung erhalten – fristlos, sofort, ohne Vorwarnung.
Vielleicht haben Sie es nicht kommen sehen. Vielleicht verstehen Sie die Begründung nicht. Vielleicht haben Sie Angst um Ihre Arbeitsbewilligung, Ihren Lohn, Ihre Zukunft.
Eines ist wichtig: Sie müssen rasch handeln. Die Fristen sind kurz.
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Ihre Möglichkeiten
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Alle Beratungen erfolgen persönlich durch einen Anwalt – kein KI-Einsatz.
Kurz erklärt: Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig – das sagt Art. 337 OR. Was das konkret bedeutet, entscheiden letztlich die Gerichte. Typische Gründe sind schwere Pflichtverletzungen, Betrug oder Tätlichkeiten.
Viele fristlose Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand– auch wenn der Arbeitgeber eine Begründung nennt.
Was passiert wenn die Kündigung ungerechtfertigt war?
Sie haben Anspruch auf:
Arbeitsgerichtliche Verfahren sind bis CHF 30'000 Streitwert kostenlos.
Fristen - unbedingt beachten
📌 Sofort schriftlich protestieren und Weiterarbeit anbieten.
Was sagen Betroffene?
„Arbeitnehmer, 43, Kanton Zürich: Ich wurde ohne Vorwarnung fristlos entlassen. Die Einschätzung hat mir geholfen zu verstehen, dass die Kündigung nicht rechtmässig war – und was ich konkret tun kann."
„Mitarbeiterin, 38, Kanton Bern: Als ausländische Arbeitnehmerin war mir das Schweizer Arbeitsrecht nicht vertraut ich hatte Angst vor den Folgen für meine Bewilligung. Die Beratung hat mir klar erklärt, welche Rechte ich habe - auf Anhieb verständlich."
Häufige Fragen
„Bekomme ich noch Arbeitslosengeld?"
Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung kann die Arbeitslosenkasse die Taggelder bis zu 60 Tage einstellen. War die Kündigung ungerechtfertigt, entfällt diese Einstellung. Grund mehr, den Fall prüfen zu lassen.
„Gilt mein Konkurrenzverbot noch?"
War die fristlose Kündigung berechtigt: ja. War sie ungerechtfertigt: nein – das Konkurrenzverbot fällt sofort dahin.
„Was kostet mich eine erste Einschätzung?"
CHF 105.– pauschal – das reicht in den meisten Fällen für eine klare Antwort.
„Ich wurde mündlich entlassen – ist das gültig?"
Ja, auch eine mündliche fristlose Kündigung ist grundsätzlich gültig. Wichtig ist, dass Sie sofort schriftlich reagieren.
Senden Sie uns bitte die notwendigen Angaben zu Ihnen und zur fristlosen Kündigung:
Eine fristlose Kündigung kann in bestimmten schwerwiegenden Fällen ausgesprochen werden. Nachfolgend sind einige der häufigsten Gründe aufgeführt:
1. Begehung strafbarer Handlungen
Die Begehung von strafbaren Handlungen am Arbeitsplatz, wie Diebstahl oder Veruntreuung von Firmengeldern, rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung. Auch Straftaten, die in der Freizeit begangen werden, können zur fristlosen Entlassung führen, wenn sie das Vertrauen in den Arbeitnehmer erheblich beeinträchtigen (z.B. Sittlichkeitsdelikte oder Vermögensdelikte). Bei einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen können, dass der Verdacht gerechtfertigt war.
2. Falsche Angaben im Bewerbungsprozess
Falsche oder irreführende Angaben im Bewerbungsverfahren, die für die Stelle relevant sind (z.B. falsche Angaben zu Qualifikationen oder beruflichem Werdegang), können ebenfalls einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.
3. Verletzung von Arbeitspflichten
Grobe Verletzungen von Arbeitspflichten, wie häufiges Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen, können nach vorheriger Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung führen.
4. Verbale Übergriffe und Tätlichkeiten
Verbale Übergriffe, wie Drohungen oder Beschimpfungen gegenüber Dritten, können unter bestimmten Umständen einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Körperliche Übergriffe und Tätlichkeiten führen in der Regel ebenfalls zu einer sofortigen Entlassung.
5. Verletzung der Treuepflicht
Die Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, etwa durch Konkurrenzverhalten, Verrat von Geschäftsgeheimnissen oder diffamierende Äußerungen über den Arbeitgeber, kann ebenfalls einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Mangelnde Leistungen oder berufliche Überforderung sind hingegen in der Regel nicht ausreichend.
Fazit
Diese Gründe verdeutlichen die Ernsthaftigkeit einer fristlosen Kündigung und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen und Beweise sorgfältig dokumentieren, um rechtlich abgesichert zu sein.
Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt
Er sollte sofort schriftlich dagegen protestieren und seine Weiterarbeit anbieten. Lässt sich der Arbeitgeber nicht umstimmen, können die Lohnansprüche bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist plus eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen geltend gemacht werden. Arbeitsgerichtliche Verfahren sind bis zu einer Streitsumme von 30’000 Franken kostenlos.
Ja. Die Arbeitslosenkasse darf die Bezahlung der Taggelder bis zu 60 Tage einstellen. Grund: Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung liegt ein schweres Verschulden des Arbeitnehmers vor. In solchen Fällen muss mit dem Maximum an gestrichenen Taggeldern gerechnet werden.
Entscheid Arbeitslosengeld überprüfen lassen.
Ja. Die Voraussetzung ist aber höher: Der Vorfall muss derart gravierend sein, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht einmal für den Rest der Anstellung zumutbar ist.
Erfolgte die fristlose Kündigung zu Recht, bleibt das Konkurrenzverbot bestehen. Wurde die Entlassung zu Unrecht ausgesprochen, fällt das Konkurrenzverbot per sofort dahin.
Es ist sehr wichtig, dass der Angestellte nach Art. 341 OR nicht auf Forderungen, die aus zwingenden Vorschriften in Gesetz oder GAV entstanden sind, verzichten darf. Nicht verletzt ist dieses Verzichtsverbot, wenn ein strittiges Rechtsverhältnis bereinigt wird und beide Seiten Konzessionen machen: etwa wenn der Verzicht des Angestellten durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers reichlich kompensiert wird (BGE 110 II 171).
Eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund führt zu:
• voller Schadenersatzpflicht
• oder für den Arbeitnehmer: Zahlung einer Pauschale von 1/4 Monatslohn
• und für den Arbeitgeber: Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen.
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