Kündigung Schweiz

Kündigung erhalten? Was Sie jetzt sofort tun müssen.

Sie haben gerade eine Kündigung erhalten. Vielleicht per Brief, vielleicht mündlich. Vielleicht haben Sie damit gerechnet – vielleicht kam sie völlig überraschend.

In diesem Moment stellen sich viele dieselben Fragen: Ist die Kündigung überhaupt rechtmässig? Muss ich das einfach hinnehmen? Habe ich Anspruch auf etwas?

Die ehrliche Antwort: Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Aber eines ist sicher – viele Kündigungen in der Schweiz sind angreifbar. Und wer zu lange wartet, verliert seine Rechte.

Handeln Sie jetzt – die Fristen sind kurz.

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Könnte Ihre Kündigung rechtlich angreifbar sein?

Beantworten Sie diese Fragen – je mehr Sie mit Ja beantworten, desto wichtiger ist eine rasche Prüfung:

  • Wurden Sie während einer Krankheit oder nach einem Unfall gekündigt?
  • Kam die Kündigung ohne Vorwarnung und ohne Abmahnung?
  • Sind Sie über 55 Jahre alt und haben lange für dieses Unternehmen gearbeitet?
  • Haben Sie das Gefühl, die Kündigung ist unfair oder persönlich motiviert?
  • Haben Sie sich kurz zuvor beschwert oder Ihre Rechte geltend gemacht?
  • Stehen Sie kurz vor der Pensionierung?

👉 Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantwortet haben: Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen – bevor Fristen ablaufen.

Was Sie sofort wissen müssen: Die Fristen

Das ist der häufigste Fehler: Betroffene warten ab, holen sich erst Wochen später Rat – und haben dann bereits Ansprüche verloren.

⚠ Wichtige Fristen bei Kündigung Schweiz:

📌 Während der Kündigungsfrist: Schriftlichen Einwand gegen missbräuchliche Kündigung erheben (Art. 336b OR)
📌 180 Tage nach Beendigung: Klage auf Entschädigung einreichen

Verpassen Sie diese Fristen, verlieren Sie Ihre Ansprüche – unwiderruflich.

Fristen laufen – jetzt handeln.

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Wann ist eine Kündigung in der Schweiz ungültig?

Das Schweizer Arbeitsrecht kennt zwei Kategorien von Kündigungen, die rechtlich angreifbar sind:

1. Kündigung zur Unzeit – nichtig und unwirksam

Eine Kündigung ist zur Unzeit ausgesprochen und damit nichtig – also rechtlich unwirksam – wenn sie erfolgt:

  • Während einer Krankheit oder nach einem Unfall (Sperrfristen: 30/90/180 Tage je nach Dienstjahren)
  • Während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt
  • Während des Militär-, Schutz- oder Zivildienstes

Wenn eine dieser Situationen vorliegt: Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin – Sie haben Anspruch auf Lohn.

2. Missbräuchliche Kündigung – Entschädigung bis 6 Monatslöhne

Eine Kündigung ist missbräuchlich (Art. 336 OR), wenn sie erfolgt:

  • Wegen einer persönlichen Eigenschaft (Alter, Herkunft, Religion)
  • Weil Sie Ihre Rechte geltend gemacht haben
  • Als Reaktion auf eine Beschwerde oder Meldung
  • In verletzender, entwürdigender Art und Weise
  • Ohne vorgängiges Gespräch bei älteren, langjährigen Mitarbeitenden

Folge: Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen (Art. 336a OR) – zusätzlich zum Lohn während der Kündigungsfrist.

Sind Sie 55 oder älter?
Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit geniessen in der Schweiz einen besonderen Schutz. Das Bundesgericht hat klare Anforderungen an den Arbeitgeber entwickelt. Lesen Sie mehr: Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer →

Kündigungsfristen in der Schweiz

Unabhängig von der Rechtmässigkeit der Kündigung muss Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Fristen einhalten (Art. 335c OR):

DienstjahreKündigungsfristKündigungstermin
1. Dienstjahr1 MonatMonatsende
2.–9. Dienstjahr2 MonateMonatsende
Ab 10. Dienstjahr3 MonateMonatsende

Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden – kürzere nur in bestimmten Ausnahmefällen. Kürzere Fristen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind nur per Gesamtarbeitsvertrag möglich.

Was tun nach einer Kündigung? Die wichtigsten Schritte

  • Ruhe bewahren – nicht sofort unterschreiben oder mündlich zustimmen
  • Kündigung dokumentieren – Datum, Art (schriftlich/mündlich), Anwesenheit von Zeugen
  • Alle Dokumente sichern – Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, E-Mails, Abmahnungen
  • Sofort rechtliche Einschätzung einholen – die Fristen laufen ab dem Erhalt der Kündigung
  • RAV-Anmeldung vorbereiten – vorsorgliche Anmeldung empfiehlt sich frühzeitig
RAV-Einsprache und ALV-Sperrfrist
Wenn das RAV eine Sperrfrist verhängt oder Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, haben Sie das Recht auf Einsprache. Mehr dazu: RAV-Einsprache – so gehen Sie vor →

Spezifische Situationen – was gilt in Ihrem Fall?

Je nach Ihrer Situation gelten unterschiedliche Regeln. Wählen Sie die für Sie relevante Situation:

Beispiel aus der Praxis

Ein 59-jähriger Buchhalter mit 22 Dienstjahren erhält die Kündigung – per E-Mail, ohne Vorgespräch, mit sofortiger Freistellung. Er ist überrascht, glaubt aber, nichts tun zu können.

Was er nicht wusste:

  • Der Arbeitgeber hätte vorher das Gespräch suchen müssen – Bundesgericht BGE 132 III 115
  • Die fehlende Anhörung machte die Kündigung missbräuchlich
  • Er hatte Anspruch auf bis zu 6 Monatslöhne Entschädigung – CHF 42'000
  • Die 180-Tage-Klagefrist lief – er handelte rechtzeitig

Ein 10-minütiges Gespräch direkt nach der Kündigung genügte für die erste Einschätzung.

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Rechtsanwalt Andreas Gantenbein

„Die häufigsten Fehler nach einer Kündigung: zu lange warten, zu schnell unterschreiben, und nicht wissen dass man überhaupt Rechte hat. Ein kurzes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage direkt nach der Kündigung kann den Unterschied machen – zwischen nichts und einer Entschädigung von mehreren Monatslöhnen."

Häufige Fragen zur Kündigung Schweiz

„Muss mein Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung angeben?"

Nein – in der Schweiz gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit. Der Arbeitgeber muss keinen Grund nennen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er jedoch eine schriftliche Begründung liefern (Art. 335 Abs. 2 OR). Diese Begründung kann dann auf Missbräuchlichkeit geprüft werden.

„Ich wurde mündlich gekündigt – ist das gültig?"

Ja, eine mündliche Kündigung ist in der Schweiz grundsätzlich gültig. Allerdings ist die Beweislage schwierig. Verlangen Sie immer eine schriftliche Bestätigung – und notieren Sie sofort Datum, Uhrzeit und anwesende Personen.

„Kann ich die Kündigung anfechten?"

Nicht im Sinne einer Aufhebung – ausser bei Kündigung zur Unzeit. Aber Sie können Entschädigung fordern wenn die Kündigung missbräuchlich war. Dafür müssen Sie während der Kündigungsfrist schriftlich Einwand erheben.

„Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?"

Bei der Kündigung handelt eine Partei einseitig. Beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten einvernehmlich auf die Beendigung. Der Aufhebungsvertrag hat andere Konsequenzen – vor allem bei der ALV-Sperrfrist. Mehr zum Aufhebungsvertrag →

„Wie kann ich meine Fragen stellen?"

Sie können uns direkt anrufen (0900 000 911, CHF 3.80/Min im Festnetz) oder Ihre Situation schriftlich über unser Online-Formular schildern. Bei der schriftlichen Anfrage können Sie Dokumente direkt hochladen – Rückmeldung in der Regel noch am gleichen Tag.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für konkrete Rechtsfragen wenden Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt. Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Informationen. rechtsanwalt24.ch ist eine Beratungsdienstleistung der Anwaltspraxis Andreas Gantenbein, Neudorf 8, 9245 Oberbüren SG.