Sie haben gerade eine Kündigung erhalten. Vielleicht per Brief, vielleicht mündlich. Vielleicht haben Sie damit gerechnet – vielleicht kam sie völlig überraschend.
In diesem Moment stellen sich viele dieselben Fragen: Ist die Kündigung überhaupt rechtmässig? Muss ich das einfach hinnehmen? Habe ich Anspruch auf etwas?
Die ehrliche Antwort: Das hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Aber eines ist sicher – viele Kündigungen in der Schweiz sind angreifbar. Und wer zu lange wartet, verliert seine Rechte.
Handeln Sie jetzt – die Fristen sind kurz.
Kündigung erhalten? Wir klären Ihre Situation.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage sendenBeantworten Sie diese Fragen – je mehr Sie mit Ja beantworten, desto wichtiger ist eine rasche Prüfung:
👉 Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantwortet haben: Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen – bevor Fristen ablaufen.
Das ist der häufigste Fehler: Betroffene warten ab, holen sich erst Wochen später Rat – und haben dann bereits Ansprüche verloren.
Fristen laufen – jetzt handeln.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage sendenDas Schweizer Arbeitsrecht kennt zwei Kategorien von Kündigungen, die rechtlich angreifbar sind:
Eine Kündigung ist zur Unzeit ausgesprochen und damit nichtig – also rechtlich unwirksam – wenn sie erfolgt:
Wenn eine dieser Situationen vorliegt: Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin – Sie haben Anspruch auf Lohn.
Eine Kündigung ist missbräuchlich (Art. 336 OR), wenn sie erfolgt:
Folge: Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen (Art. 336a OR) – zusätzlich zum Lohn während der Kündigungsfrist.
Unabhängig von der Rechtmässigkeit der Kündigung muss Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Fristen einhalten (Art. 335c OR):
| Dienstjahre | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| 1. Dienstjahr | 1 Monat | Monatsende |
| 2.–9. Dienstjahr | 2 Monate | Monatsende |
| Ab 10. Dienstjahr | 3 Monate | Monatsende |
Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden – kürzere nur in bestimmten Ausnahmefällen. Kürzere Fristen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind nur per Gesamtarbeitsvertrag möglich.
Je nach Ihrer Situation gelten unterschiedliche Regeln. Wählen Sie die für Sie relevante Situation:
Ein 59-jähriger Buchhalter mit 22 Dienstjahren erhält die Kündigung – per E-Mail, ohne Vorgespräch, mit sofortiger Freistellung. Er ist überrascht, glaubt aber, nichts tun zu können.
Was er nicht wusste:
Ein 10-minütiges Gespräch direkt nach der Kündigung genügte für die erste Einschätzung.
Kündigung erhalten? Jetzt prüfen lassen.
📞 Jetzt anrufen · CHF 3.80/Min oder schriftlich – diskret und ohne Zeitdruck: ✉ Schriftliche Anfrage senden„Die häufigsten Fehler nach einer Kündigung: zu lange warten, zu schnell unterschreiben, und nicht wissen dass man überhaupt Rechte hat. Ein kurzes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage direkt nach der Kündigung kann den Unterschied machen – zwischen nichts und einer Entschädigung von mehreren Monatslöhnen."
Nein – in der Schweiz gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit. Der Arbeitgeber muss keinen Grund nennen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er jedoch eine schriftliche Begründung liefern (Art. 335 Abs. 2 OR). Diese Begründung kann dann auf Missbräuchlichkeit geprüft werden.
Ja, eine mündliche Kündigung ist in der Schweiz grundsätzlich gültig. Allerdings ist die Beweislage schwierig. Verlangen Sie immer eine schriftliche Bestätigung – und notieren Sie sofort Datum, Uhrzeit und anwesende Personen.
Nicht im Sinne einer Aufhebung – ausser bei Kündigung zur Unzeit. Aber Sie können Entschädigung fordern wenn die Kündigung missbräuchlich war. Dafür müssen Sie während der Kündigungsfrist schriftlich Einwand erheben.
Bei der Kündigung handelt eine Partei einseitig. Beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten einvernehmlich auf die Beendigung. Der Aufhebungsvertrag hat andere Konsequenzen – vor allem bei der ALV-Sperrfrist. Mehr zum Aufhebungsvertrag →
Sie können uns direkt anrufen (0900 000 911, CHF 3.80/Min im Festnetz) oder Ihre Situation schriftlich über unser Online-Formular schildern. Bei der schriftlichen Anfrage können Sie Dokumente direkt hochladen – Rückmeldung in der Regel noch am gleichen Tag.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für konkrete Rechtsfragen wenden Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt. Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Informationen. rechtsanwalt24.ch ist eine Beratungsdienstleistung der Anwaltspraxis Andreas Gantenbein, Neudorf 8, 9245 Oberbüren SG.
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