Häufig besteht die Meinung, dass ein Arbeitsverhältnis nur entsteht, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Diese Meinung ist weit verbreitet, aber falsch.
Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, wenn sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über den Arbeitsinhalt, die Dauer und den Lohn geeinigt haben.
Ein schriftlicher Vertrag ist von Ausnahmen wie etwa dem Lehrvertrag abgesehen, nicht notwendig.
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