
Viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in der Schweiz sorgen sich: Reichen AHV und Pensionskasse nicht aus, können die Ergänzungsleistungen oder die Gemeinde verlangen, dass Vermögen eingesetzt wird – auch das eigene Haus oder die Wohnung?
Rechtsanwalt Andreas Gantenbein und sein Team von rechtsanwalt24.ch zeigen Ihnen rechtliche Lösungen, wie Sie Ihr Zuhause schützen und in der Familie behalten können.
Pflege- und Heimkosten können schnell mehrere Tausend Franken pro Monat betragen.
AHV und Pensionskassenleistungen decken diese Kosten oft nicht.
Bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen wird das Vermögen – einschliesslich Wohneigentum – berücksichtigt.
Viele Betroffene stellen sich deshalb die Frage: Muss ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen?
Typische Fragen unserer Klientinnen und Klienten
Kann die Behörde verlangen, dass ich mein Haus verkaufe?
Wird mein Wohneigentum bei den Ergänzungsleistungen immer berücksichtigt?
Kann ich meine Liegenschaft schon zu Lebzeiten an meine Kinder übertragen?
Was bringen Wohnrecht oder Nutzniessung?
Welche Risiken bestehen, wenn ich mein Haus verschenke?
Jede Situation ist anders – eine rechtliche Beratung lohnt sich, bevor man handelt.
Unsere Leistungen:
Prüfung Ihrer persönlichen Ausgangslage (AHV, Pensionskasse, Ergänzungsleistungen)
Entwicklung von Lösungen:
Schenkung mit Rückfallklauseln
Wohnrecht oder Nutzniessung im Grundbuch
Erbvertrag oder Testament mit Vorsorgeregelungen
Beratung zu finanziellen Konsequenzen bei Ergänzungsleistungen

✔ Langjährige Erfahrung im Schweizer Erbrecht, Vertrags- und Immobilienrecht
✔ Unabhängige und neutrale Rechtsberatung
✔ Massgeschneiderte Lösungen für Schweizer Wohneigentümer
✔ Telefonische Erstberatung sofort möglich
Viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben sich bereits erfolgreich von uns beraten lassen.
Jetzt telefonisch beraten lassen.
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Fr. 3.80 / min. (Festnetz)
Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen.
Wenn Sie lieber zurückgerufen werden möchten, bieten wir Ihnen eine persönliche telefonische Rechtsberatung zu einem klaren, fairen Pauschalpreis an.
Sie senden uns Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen.
Ein Anwalt ruft Sie persönlich zurück.
Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen, wie Sie weiter vorgehen können.
Ohne Wartezeiten – ohne 0900-Nummer – ohne Unsicherheit über die Kosten.
📌 Telefonische Rechtsberatung (bis 15 Minuten): CHF 75.–
Für die meisten Fragen ausreichend (Kündigung, Miete, Erbschaft, Verträge).
📌 Ausführliche Beratung (bis 30 Minuten): CHF 125.–
Für komplexere Situationen oder wenn Sie mehrere Fragen haben.
Falls Ihr Fall mehr Zeit benötigt, informieren wir Sie vorab – ohne Überraschungen.
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Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Als zugelassener Rechtsanwalt und Notar in der Schweiz unterliege ich dem anwaltlichen Berufsgeheimnis sowie den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes. Ihre Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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