Wohneigentum Pflegeheim

PFLEGEHEIM & 
WOHNEIGENTUM


Was passiert mit Ihrem Haus oder mit Ihrer Wohnung, wenn Sie ins Altersheim oder in ein Pflegeheim müssen?


Pflegeheim Wohneigentum Beratung

Viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in der Schweiz sorgen sich: Reichen AHV und Pensionskasse nicht aus, können die Ergänzungsleistungen oder die Gemeinde verlangen, dass Vermögen eingesetzt wird – auch das eigene Haus oder die Wohnung?

Rechtsanwalt Andreas Gantenbein und sein Team von rechtsanwalt24.ch zeigen Ihnen rechtliche Lösungen, wie Sie Ihr Zuhause schützen und in der Familie behalten können.

Hausverkauf Altersheim

Die Angst, das Zuhause verkaufen zu müssen


  • Pflege- und Heimkosten können schnell mehrere Tausend Franken pro Monat betragen.

  • AHV und Pensionskassenleistungen decken diese Kosten oft nicht.

  • Bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen wird das Vermögen – einschliesslich Wohneigentum – berücksichtigt.

  • Viele Betroffene stellen sich deshalb die Frage: Muss ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen?

Typische Fragen unserer Klientinnen und Klienten


  • Kann die Behörde verlangen, dass ich mein Haus verkaufe?

  • Wird mein Wohneigentum bei den Ergänzungsleistungen immer berücksichtigt?

  • Kann ich meine Liegenschaft schon zu Lebzeiten an meine Kinder übertragen?

  • Was bringen Wohnrecht oder Nutzniessung?

  • Welche Risiken bestehen, wenn ich mein Haus verschenke?

    Jede Situation ist anders – eine rechtliche Beratung lohnt sich, bevor man handelt.

Das Team von Andreas Gantenbein, Rechtsanwalt, zeigt Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten


Unsere Leistungen:

  • Prüfung Ihrer persönlichen Ausgangslage (AHV, Pensionskasse, Ergänzungsleistungen)

  • Entwicklung von Lösungen:

    • Schenkung mit Rückfallklauseln

    • Wohnrecht oder Nutzniessung im Grundbuch

    • Erbvertrag oder Testament mit Vorsorgeregelungen

  • Beratung zu finanziellen Konsequenzen bei Ergänzungsleistungen

  • Begleitung bei Verträgen und Grundbucheinträgen


Beratung Wohneigentum Heimaufenthalt

WARUM BEI UNS?


Langjährige Erfahrung im Schweizer Erbrecht, Vertrags- und Immobilienrecht
Unabhängige und neutrale Rechtsberatung

Massgeschneiderte Lösungen für Schweizer Wohneigentümer

Telefonische Erstberatung sofort möglich


Viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben sich bereits erfolgreich von uns beraten lassen.

Planen Sie rechtzeitig - damit Ihr Haus oder Ihre Wohnung in der Familie bleibt.

Jetzt telefonisch beraten lassen.


Rufen Sie uns an - 0900 000 911

Fr. 3.80 / min. (Festnetz)


Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen. 

Telefon Rechtsauskunft

📞 Rückruf-Service – Telefonische Rechtsberatung zum Fixpreis


Wenn Sie lieber zurückgerufen werden möchten, bieten wir Ihnen eine persönliche telefonische Rechtsberatung zu einem klaren, fairen Pauschalpreis an.


So funktioniert der Rückruf-Service


  1. Sie senden uns Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen.

  2. Ein Anwalt ruft Sie persönlich zurück.

  3. Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung und konkrete Empfehlungen, wie Sie weiter vorgehen können.


Ohne Wartezeiten – ohne 0900-Nummer – ohne Unsicherheit über die Kosten.


Transparente Fixpreise
Sie wissen von Anfang an, wie viel die Beratung kostet.

📌 Telefonische Rechtsberatung (bis 15 Minuten): CHF 75.–
Für die meisten Fragen ausreichend (Kündigung, Miete, Erbschaft, Verträge).

📌 Ausführliche Beratung (bis 30 Minuten): CHF 125.–
Für komplexere Situationen oder wenn Sie mehrere Fragen haben.


Falls Ihr Fall mehr Zeit benötigt, informieren wir Sie vorab – ohne Überraschungen.

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Senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage unser Online Anfrageformular.

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Reservieren Sie einen Beratungstermin mit uns. Im persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen sofort, was rechtlich möglich ist.

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Viele Menschen warten zu lange, bis die Heimfrage aktuell wird. Dann ist es oft schwieriger, das Haus oder die Wohnung zu sichern. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten.


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Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Als zugelassener Rechtsanwalt und Notar in der Schweiz unterliege ich dem anwaltlichen Berufsgeheimnis sowie den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes. Ihre Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

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