BERATUNG FÜR PATCHWORKFAMILIEN
Leben in einer modernen Familie – aber sicher!
In Patchworkfamilien und Konkubinaten stellen sich besondere Herausforderungen, vor allem wenn es um rechtliche und finanzielle Sicherheiten geht. Ohne die richtigen Vorkehrungen kann die Absicherung des Partners, der Partnerin sowie der Kinder schnell zum Risiko werden. Denn: Konkubinatspartner haben keinen automatischen gesetzlichen Erbanspruch.
Was wir für Sie tun können:
- Individuelle Beratung: Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder umfassend abzusichern.
- Schutz bei Veränderungen: Besonders wichtig ist die Absicherung, wenn ein Partner sein Arbeitspensum reduziert oder ganz aufgibt, um sich um Haushalt oder Kinder zu kümmern. Wir zeigen Wege auf, wie Sie auch in solchen Fällen finanzielle Sicherheit gewährleisten können.
- Klärung bei Trennung: Eine Trennung im Konkubinat bringt viele ungeklärte Fragen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, faire und klare Regelungen zu treffen, die das Wohl aller Beteiligten berücksichtigen.
Das Konkubinat ist im Gesetz nicht speziell geregelt und Konkubinatspaare und Patchworkfamilien geniessen – leider – noch immer nicht den gleichen Schutz wie verheiratete Paare.
TESTAMENT - ERBTEILUNG - PFLICHTTEIL
Sie wollen Ihren Partner - Ihre Partnerin meist begünstigen. Wie wird das Erbe geteilt - Erbengemeinschaft.
Was müssen Sie unbedingt berücksichtigen.
HAUSKAUF IM KONKUBINAT
Was muss besonders berücksichtigt werden, beim Hauskauf im Konkubinat?
Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei einem Hauskauf?
Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
TRENNUNG IM KONKUBINAT PATCHWORK-FAMILIE
Wie trennen sich Konkubinatspaare? Wie wird bei einer Trennung das gemeinsame Haus geteilt?
Wie wird der Unterhalt nach der Trennung geregelt - Kinderunterhalt.
rechtsanwalt24.ch
Ihre Familie verdient Sicherheit und Schutz. Mit unserer spezialisierten Beratung für Patchworkfamilien und Konkubinatspartner nehmen wir uns der einzigartigen Herausforderungen Ihrer Lebenssituation an. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Liebsten bestmöglich abgesichert sind, egal was kommt.
Konkubinatspaare haben die Möglichkeit, die rechtlichen Fragen dieser Beziehung in einem Konkubinatsvertrag zu regeln. Für die Regelung der einzelnen Rechtsfragen, wie beispielsweise der Unterhalt gemeinsamer Kinder, das Vertretungsrecht in gesundheitlichen Fragen, die Vorsorge im Alter oder der Erwerb von gemeinsamen Wohneigentum, sind separate Verträge und Verfügungen nötig.
In einem Konkubinatsvertrag können alle diese Fragen zusammenfassend geregelt werden.
Informieren Sie sich zum Vorsorgeauftrag - Vorsorgevollmacht
Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:
ERSTGESPRÄCH - VIDEO BERATUNG
Konkubinat
Wir prüfen Ihre Unterlagen.
Wir analysieren die Rechtslage.
Wir erklären die Vorgehensweise.
Im persönlichen Gespräch (per Video - Zoom oder telefonisch) erklären wir Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt und möglich ist.
TELEFONISCHE RECHTSAUSKUNFT
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Rufen Sie uns an - 0900 000 911 - Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen. Wir erklären Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt ist..
SCHRIFTLICHE RECHTSAUSKUNFT
KONKUBINAT
Sie haben Fragen zum Erbrecht, Erben, Erbteile, und Konkubinat senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage unser Online Anfrageformular.
Ein typisches Beispiel:
Frau Hauser musste nach ihrer Scheidung mit ihrem Sohn finanziell untendurch. Heute wohnt sie mit ihrem neuen Partner in dessen Einfamilienhaus – zusammen mit ihrem volljährigen Sohn und den zwei minderjährigen gemeinsamen Kindern. Die Tochter des Partners aus erster Ehe ist bereits ausgezogen.
Der Partner verdient gut und kann der ganzen Familie einen angenehmen Lebensstandard finanzieren. Doch was passiert eigentlich, wenn der Partner tödlich verunfallen sollte?
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Das Gesetz regelt diese Frage klar, sofern die beiden verheiratet waren:
Denn unverheiratete Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen des anderen. Ohne Vorkehrungen erben die direkten Nachkommen, beispielsweise die Kinder aus einer früheren Beziehung, den gesamten Nachlass.
Damit der Lebenspartner nicht leer ausgeht, muss er in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt werden.
Nachkommen erben mehr
Bei der Begünstigung ist der Erblasser eingeschränkt durch die Pflichtteile seiner Nachkommen, welche insgesamt drei Viertel des Nachlasses betragen. Somit darf der Erblasser dem Lebenspartner nur den frei verfügbaren Teil von einem Viertel des Nachlasses zuwenden.
Unsere aktuelle Kundenbewertung:
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