Konkubinat Beratung

KONKUBINAT

BERATUNG FÜR PATCHWORKFAMILIEN

Leben in einer modernen Familie – aber sicher!

In Patchworkfamilien und Konkubinaten stellen sich besondere Herausforderungen, vor allem wenn es um rechtliche und finanzielle Sicherheiten geht. Ohne die richtigen Vorkehrungen kann die Absicherung des Partners, der Partnerin sowie der Kinder schnell zum Risiko werden. Denn: Konkubinatspartner haben keinen automatischen gesetzlichen Erbanspruch.

Rechtsauskunft Konkubinat

Was wir für Sie tun können:

- Individuelle Beratung: Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder umfassend abzusichern.

- Schutz bei Veränderungen: Besonders wichtig ist die Absicherung, wenn ein Partner sein Arbeitspensum reduziert oder ganz aufgibt, um sich um Haushalt oder Kinder zu kümmern. Wir zeigen Wege auf, wie Sie auch in solchen Fällen finanzielle Sicherheit gewährleisten können.

- Klärung bei Trennung: Eine Trennung im Konkubinat bringt viele ungeklärte Fragen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, faire und klare Regelungen zu treffen, die das Wohl aller Beteiligten berücksichtigen.

Das Konkubinat ist im Gesetz nicht speziell geregelt und Konkubinatspaare und Patchworkfamilien geniessen – leider – noch immer nicht den gleichen Schutz wie verheiratete Paare.

Konkubinat Rechtsauskunft

TESTAMENT - ERBTEILUNG - PFLICHTTEIL


Sie wollen Ihren Partner - Ihre Partnerin meist begünstigen. Wie wird das Erbe geteilt - Erbengemeinschaft.
Was müssen Sie unbedingt berücksichtigen.


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Hauskauf im Konkubinat

HAUSKAUF IM KONKUBINAT


Was muss besonders berücksichtigt werden, beim Hauskauf im Konkubinat?

Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei einem Hauskauf?

Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.


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Rechtsauskunft Trennung Konkubinat

TRENNUNG IM KONKUBINAT PATCHWORK-FAMILIE


Wie trennen sich Konkubinatspaare? Wie wird bei einer Trennung das gemeinsame Haus geteilt?

Wie wird der Unterhalt nach der Trennung geregelt - Kinderunterhalt.


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Konkubinatsvertrag
Wann sollte ein Paar einen Konkubinatsvertrag vereinbaren?
Es ist ratsam, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen, wenn ein Paar gemeinsame Investitionen tätigt, insbesondere im Bereich des Wohneigentums. Selbst bei gemeinsamem Bezug einer Mietwohnung kann ein solcher Vertrag von Nutzen sein.

Ein Konkubinatsvertrag ermöglicht es, schnell Klarheit zu schaffen, etwa darüber, ob beide Partner den Mietvertrag unterschreiben oder ob einer von ihnen nur als Untermieter gilt. Zudem können bereits im Vorfeld Regelungen getroffen werden, wie beispielsweise, wer im Falle einer Trennung auszieht oder wer weiterhin den Mietzins bezahlt, wenn ein Partner auszieht.

Durch einen Konkubinatsvertrag lassen sich potenzielle Konflikte vermeiden, die sonst bei der Klärung solcher Fragen entstehen könnten.

rechtsanwalt24.ch

Ihre Familie verdient Sicherheit und Schutz. Mit unserer spezialisierten Beratung für Patchworkfamilien und Konkubinatspartner nehmen wir uns der einzigartigen Herausforderungen Ihrer Lebenssituation an. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Liebsten bestmöglich abgesichert sind, egal was kommt.

Konkubinatspaare haben die Möglichkeit, die rechtlichen Fragen dieser Beziehung in einem Konkubinatsvertrag zu regeln. Für die Regelung der einzelnen Rechtsfragen, wie beispielsweise der Unterhalt gemeinsamer Kinder, das Vertretungsrecht in gesundheitlichen Fragen, die Vorsorge im Alter oder der Erwerb von gemeinsamen Wohneigentum, sind separate Verträge und Verfügungen nötig.

In einem Konkubinatsvertrag können alle diese Fragen zusammenfassend geregelt werden.

SO EINFACH!

Wir helfen Ihnen sofort und zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten:

  • Wir erklären Ihnen die Rechtslage Ihrer Situation
  • beantworten Ihre Rechtsfragen und
  • zeigen Ihnen die möglichen Lösungen.
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ERSTGESPRÄCH - VIDEO BERATUNG
Konkubinat


Wir prüfen Ihre Unterlagen.
Wir analysieren die Rechtslage.
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Im persönlichen Gespräch (per Video - Zoom oder telefonisch) erklären wir Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt und möglich ist.

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KONKUBINAT


Rufen Sie uns an - 0900 000 911 - Sie können sich innert wenigen Minuten durch eine telefonische Rechtsauskunft ein erstes Bild über Ihre Situation machen. Wir erklären Ihnen sofort, was rechtlich erlaubt ist..

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KONKUBINAT


Sie haben Fragen zum Erbrecht, Erben, Erbteile, und Konkubinat senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage oder benutzen Sie für Ihre Anfrage unser Online Anfrageformular.

KONKUBINAT WER ERBT?


Ein typisches Beispiel:
Frau Hauser musste nach ihrer Scheidung mit ihrem Sohn finanziell untendurch. Heute wohnt sie mit ihrem neuen Partner in dessen Einfamilienhaus – zusammen mit ihrem volljährigen Sohn und den zwei minderjährigen gemeinsamen Kindern. Die Tochter des Partners aus erster Ehe ist bereits ausgezogen.

Der Partner verdient gut und kann der ganzen Familie einen angenehmen Lebensstandard finanzieren. Doch was passiert eigentlich, wenn der Partner tödlich verunfallen sollte?

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Das Gesetz regelt diese Frage klar, sofern die beiden verheiratet waren:

  • Beim Tod des Ehemanns erhält die Frau vorweg die Hälfte der gemeinsamen Ersparnisse aus dem Arbeitserwerb und der Erträge aus dem Vermögen. So will es das Güterrecht.
  • Alles Übrige bildet den Nachlass des Mannes: Die Hälfte davon steht der Witwe zu – den Rest erben zu je gleichen Teilen die leiblichen Kinder des Mannes.
  • Stirbt später die Frau, werden ihre leiblichen Kinder ebenfalls zu je gleichen Teilen begünstigt.

Wie können sich Konkubinatspartner begünstigen?
Was gilt bei nicht verheirateten Partnerschaften? Erbrecht bei Konkubinat
Im Konkubinat lebende Paare müssen besondere Vorkehrungen treffen, wenn sie dem Partner einen möglichst grossen Teil des Vermögens vererben möchten.

Denn unverheiratete Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen des anderen. Ohne Vorkehrungen erben die direkten Nachkommen, beispielsweise die Kinder aus einer früheren Beziehung, den gesamten Nachlass.

Damit der Lebenspartner nicht leer ausgeht, muss er in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt werden.


Nachkommen erben mehr

Bei der Begünstigung ist der Erblasser eingeschränkt durch die Pflichtteile seiner Nachkommen, welche insgesamt drei Viertel des Nachlasses betragen. Somit darf der Erblasser dem Lebenspartner nur den frei verfügbaren Teil von einem Viertel des Nachlasses zuwenden.

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