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Rechtsberatung Erbrecht - Das Testament
Wie muss ich ein Testament schreiben, was muss ich beachten? Hier finden Sie Antworten und Tipps zum Testament:
Unter dem Begriff "Verfügung von Todes wegen" versteht man einerseits das Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) und anderseits den Erbvertrag.
Ein Testament kann in einer der drei folgenden Formen begründet werden, als:
1. eigenhändiges Testament
2. öffentliches Testament
3. mündliches Testament
Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, achten Sie auf folgende Punkte:
Das Testament muss von Anfang bis Ende mit Ihrer Handschrift geschrieben sein
Nennen Sie zu Beginn Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum (Ich, Marianne Muster, geboren am 20. September 1941, verfüge letztwillig wie folgt: Als Erben setzte ich ein...)
Sie entscheiden, ob Sie Personen oder Organisationen genaue Beträge (genannt Vermächtnisse oder Legate) hinterlassen, oder ob Sie Personen oder Organisationen als Erben einsetzen – hier können Sie in Prozenten bestimmen, wer wie viel erhalten soll
Wichtig: Bei Personen und Organisationen genauen Namen und Adresse oder Bank-/Postkonto-Nummer angeben.
Berücksichtigen Sie die Pflichtteile der gesetzlichen Erben.
Schreiben Sie den Ort und das genaue Erstellungs-Datum unten auf das fertige Testament.
Unerlässlich: Neben oder unter dem Datum Ihre Unterschrift nicht vergessen!
Das Testament aufbewahren oder ändern
Wenn das Testament fertig geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist, bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf. Besser nicht zu Hause und nicht in Ihrem eigenen Banksafe.
Geben Sie Findern keine Gelegenheit, ein für sie ungünstiges Testament zu vernichten. Geben Sie es lieber Ihrem Rechtsanwalt, Notar, oder, je nach Kanton, der Gemeindeverwaltung zur Aufbewahrung. Nehmen Sie eine Kopie mit nach Hause und notieren Sie, wo das Original liegt.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder neu schreiben. Vernichten Sie das alte, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Schreiben Sie im neuen Testament: „Hiermit hebe ich alle früheren Anordnungen auf.“
Die Spezialisten unserer Online Rechtsberatung können Ihnen Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht schnell und unkompliziert beantworten. Benützen Sie für Ihre Anfrage auch unser Frageformular oder die Telefonische Rechtsauskunft.

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